Solaranlagen mit 0% MwSt.

Zum 01.01.2023 ist die Neufassung des JahresSteuerGesetzes in Kraft getreten, dass den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber vergünstigt.

Konkret geht es dabei um die Einsparung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.

Gedacht ist diese Befreiung für Photovoltaik-Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3.
Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen, Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien zur Verwendung in nicht gewerblich genutzten, an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen Anlagen (nicht Inselanlagen und mobile Anlagen, z.B. auf Yachten, Wohnmobilen etc.) davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.

Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für einen Kauf mit 0% MwSt.:

  • Käufer und Anlagenbetreiber muss die gleiche Person sein
  • Die Solaranlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
  • Die Anlage muss in Deutschland installiert werden.
  • Der Käufer unterliegt dem deutschen UstG

ACHTUNG: Beim Erwerb des Produkts für die Installation in Reisemobilen oder Booten oder sonstigen Anwendungen die nicht mit einer Heimspeicheranlage in Verbindung stehen, darf der Nullsteuersatz nicht zum Ansatz kommen! !


Wie läuft der Kauf ab?

Wählen Sie als Lieferland "Deutschland 0% MwSt für Solaranlagen". Das Shopsystem zeigt und berechnet dann nur Preise ohne MwSt.
Bitte geben Sie auch als Lieferadresse im Kassenbereich "Deutschland 0% MwSt. für Solaranlagen" an.

Bestätigen Sie dann auf der Bestellbestätigungs-Seite die Konformität mit den gesetzlichen Regelungen.

Bitte beachten Sie, dass mit dieser Einstellung nur Artikel kaufbar sind, die der 0%-Regel unterliegen. Wenn Sie zusätzlich MwSt.-pflichtige Artikel bestellen möchten können Sie das in einer zweiten Bestellung tun.

Back to Top