Wichtige Informationen

230V-UmschalterSchutzschalter 2-polig Steckverbinder für den Landanschluss Steckverbinder für den Landanschluss Steckverbinder für den Landanschluss Landanschlusseinheit Schutzschalter 2-polig Schutzschalter 2-polig Trenntrafos und galvanische Isolatoren Trenntrafos und galvanische Isolatoren Trenntrafos und galvanische Isolatoren

Die Ausführung von elektrischen Anlagen auf Yachten ist in der Norm DIN EN ISO 13297 beschrieben  und unterscheidet sich in einigen Punkten von der an Land geübten Praxis. Während Häuser in der Regel fest mit einem Versorgungsnetz verbunden sind, erfolgt dies auf "kleinen Wasserfahrzeugen" mit einem flexiblen Kabel, Stecker und Steckdose. Daher ist nicht gewährleistet, dass die Leiter immer gleich belegt sind. Das Bordnetz muss daher auch dann sicher sein, wenn der Landelektriker die Steckdose im Hafen falsch angeschlossen hat. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Landstromanschluss muss mit einem 3-Adrigen Kabel und blauen CEE-Steckern erfolgen. Schukostecker oder Adapter CEE-Schuko dürfen  nicht verwendet werden.
  • Der grün-gelbe Schutzleiter muss mit der Schiffserde und allen Schutzleiteranschlüssen in Steckdosen und Geräten verbunden sein. Ausnahme: Ist ein Trenntransformator vorhanden, wird der bordseitige Schutzleiter nicht mit dem des Landstroms verbunde , sondern am Transformator  angeschlossen.
  • Ist kein Trenntransformator an Bord vorhanden, der die direkte Verbindung zwischen Land- und Bordnetz unterbricht, müssen alle Schutzschalter ("Sicherungsautomaten") an Bord zweipolig ausgeführt sein, das heißt, im Fehlerfall müssen Außen- und Neutralleiter zusammen abgeschaltet werden (Bild 1). In Systemen mit einem Trenntransformator kann - wie an Land üblich - mit einpoligen Schutzschaltern abgesichert werden. Ausnahme: Die "Hauptsicherung" der Yacht muss in jedem Fall zweipolig ausgeführt sein (Bild 2).
  • Metallrümpfe müssen "geerdet" sein, also mit dem Schutzleiter verbunden sein. Gegen galvanische Korrosion, die durch Potenzialunterschiede zwischen Land- und Bordnetz entstehen kann, können ein Trenntransformator oder ein galvanischer Isolator eingesetzt werden. Ohne diese Erdung können lebensgefährlich Spannungen auf dem Rumpf bestehen, die zunächst nicht bemerkt werden! 
  • Jede Stromquelle (Landstrom, Inverter, Generator etc.) muss mit einem eigenen Fehlerstromschutzschalter (Fi, RCD) ausgestattet sein (Bild 3); diese müssen bei einem Fehlerstrom von 30 Milliampere auslösen.
  • Es dürfen nur flexible (feindrähtige) Leiter mit selbstverlöschender Isolierung verwendet werden, die mit Aderendhülsen oder Quetschverbindern ("Crimp") angeschlossen werden.  Der Mindest- Leiterquerschnitt beträgt 1 Quadratmillimeter, empfohlen werden 1,5 Quadratmillimeter. Er muss immer dem Nennstrom des Stromkreises entsprechen.  Zudem müssen geeignete Crimpzangen mit Übersetzung verwendet werden - billige Hobby-Zangen sind hier im Sinne des Wortes "brandgefährlich". Löten ist nicht zulässig.
  • Gleich- und Wechselstromsysteme müssen getrennt voneinander ausgeführt sein, zum Beispiel in eigenen Kanälen üder Schutzrohren. Bei freier Befestigung muss ein Mindestabstand zwischen den Systemen von 100 Millimeter eigehalten werden. Blaue, braune und weiße Leiter dürfen in Gleichstromsystemen nicht verwendet werden, wenn ein Wechselstromsystem an Bord vorhanden ist. In Wechselstromsystemen muss braun als Farbe für den Außenleiter (Phase) verwendet werden.

Errichtung, Änderung und Wartung der elektrischen Anlagen an Bord dürfen - laut Norm - nur von einem fachkundigen Schiffselektrotechniker durchgeführt werden. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Haftung für Schäden aus der Anwendung unserer Angaben wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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